Häufig gestellte Fragen zu schallgedämmten Serverschränken und Industriegehäuse
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Hier finden Sie Antworten auf einige häufig an uns gerichtete Fragen.
Lärm ist eine Belastung, das ist allgemein anerkannt. Somit ist der Gesetzgeber schon vor längerem aktiv geworden und hat in der Arbeitsstättenverordnung (i.d.F. vom 12. Aug 2004) die Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Lärm festgelegt:
In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 85 dB (A) betragen; soweit dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarerweise nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 dB (A) überschritten werden.
Bei diesem Lärmpegel sind allerdings schon Gehörschutz vorgeschrieben. Für den Bürobereich, d.h eine über bis zu 8 Stunden dauernde Lärmbelastung gelten vergleichsweise geringere Werte.
Hier einige Beispiele:
dB(A) Geräuschquellen und mögliche gesundheitliche Auswirkungen
– 0 Hörschwelle.
– 10 Blätterrauschen, normales Atmen.
– 20 Flüstern, ruhiges Zimmer, Rundfunkstudio, ruhiger Garten.
– 25 Grenzwert für gewerblichen Arbeitslärm in der Nacht.
– 30 Nebenstraßengeräusche. Kühlschrankbrummen.
– 35 Obere zulässige Grenze der Nachtgeräusche in Wohngebieten.
– 40 Leise Unterhaltung. Schlafstörungen treten auf. Lern- und Konzentrationsstörungen möglich.
– 45 Obere zulässige Grenze der Tagesgeräusche in Wohngebieten.
– 50 Normale Unterhaltung, Zimmerlautstärke, Geschirrspüler.
– 60◄ Stressgrenze. Laute Unterhaltung. Walkman (Pegelbegrenzung).
– 65 Beginn der Schädigung des vegetativen Nervensystems.
Erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
(Das BGA schätzt, dass 2 % aller Herzinfarkte auf das Konto Verkehrslärm gehen)
– 70 Bürolärm, Haushaltslärm.
– 75 Fahrradglocke (genormte Mindestlautstärke)
– 80 Starker Straßenlärm, Staubsauger, Schreien, Kinderlärm.
– 85 Gehörschutz im gewerblichen Arbeitsbereich vorgeschrieben.
– 88 Umweltfreundliche Rasenmäher
– 90 Autohupen, LKW-Fahrgeräusch, Schnarchgeräusch.
– 95 Empfohlene Pegelbegrenzung zum Schutz vor Gehörschäden in Diskotheken, bei Musikveranstaltungen und bei Geräten mit Ohrhörern (AVLS =automatic volume limiting system – automatische Lautstärkebegrenzung)
zwecks Haftungsbegrenzung im Schadensfall.
– 100 Motorrad, Kreissäge, Presslufthammer, Diskomusik, Oktoberfestzelt 90 bis 105 db(A).
– 110 Schnellzug in geringer Entfernung, Walkman, Rockkonzert.
– 115 Kinderspielzeug in Ohrnähe (z.B. Rasseln, elektronische Geräuscheffekte)
– 120 Flugzeug in geringer Entfernung, Schreirekord, Techno-Disko.
– 130◄ Schmerzschwelle – Gehörschädigung möglich. Düsenflugzeug in geringer Entfernung, Sirene in 20 m Entfernung. Druckluftbetriebene Power-Fanfare.
– 140 Gewehrschuss, Raketenstart. EU-Grenzwert zum Schutz vor Gehörschäden.
– 150 Die akustische Waffe LRAD. Taubheit bei längerer Einwirkung.
– 160 Geschützknall -Trommelfell kann platzen-. Knall bei einer Airbag-Entfaltung.
– 170 Bundeswehrgewehr G 3 in Ohrnähe. Ohrfeige aufs Ohr.
– 180 Knall einer Kinderspielzeugpistole in Ohrnähe.
– 190 Innere Verletzungen, Hautverbrennungen, Tod wahrscheinlich.
– 194 Höchstmöglicher Schalldruck, der nicht überschritten werden kann, da der Atmosphärendruck von 1 bar erreicht wird.
Für SILENCE RACK Standardschränke bieten wir eine Hersteller-Garantie von 10 Jahren ab Kaufdatum.
Bei den IT-Standardschränken erreichen wir eine Reduzierung von bis zu 85% des Lärms!
Grundsätzlich hängt die Schalldämmwirkung aber immer von vielen Faktoren ab, wie der Geräuschemission des Gerätes, aber auch der Einbauposition.
Ja, bei den standardmäßigen IT-Schränken sind Lüfter im Regelfall nachrüstbar. Wir empfehlen aber, schon bei der Erstinstallation die Anzahl der Ventilatoren nicht zu knapp zu bemessen, denn die Kosten für ein paar Zusatzlüfter stehen in keinem Verhältnis zu einem Systemausfall durch Überhitzung.